Kapitel 21 - Die Dritte Kammer des Straßburger Gerichtshofs
Nach etwa zwei Jahren und genau 10. Februar 2005 teilte die Third Circuit Court die negativen um das Gerät, was meiner Meinung nach mitbringen sollten verwendet werden:
Straßburg, 10. Februar 2005
Sehr geehrter Herr,
Ich Ihnen mitteilen, dass am 4. Februar 2005 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, im Ratssaal von einem Ausschuss von drei Richtern (L.Caflisch, Präsident, und David Thor M.Tsatsa-Nikolovska Björgvinsson) komponierte unter der kombinierten Artikel 27 und 28 der Konvention, für unzulässig erklärt, die Beschwerde, die sich nicht erfüllten die Voraussetzungen der Artikel 34 oder 35 des Abkommens festgelegt.
Unter Berücksichtigung aller verfügbaren Beweise, und in seiner Zuständigkeit unter den beschriebenen Umständen hat das Gericht keine klare Verletzung der Rechte und Freiheiten der Konvention oder ihrer Protokolle gewährleistet.
Die Entscheidung des Gerichts ist endgültig und kann vor dem Gerichtshof nicht überprüft werden, einschließlich der Great Room, oder in anderen Organen. Der Court of Chancery nicht in der Lage, keine weiteren Details zu den Beschlüssen vom Ausschuss verabschiedeten liefern, noch auf irgendwelche Briefe, die Sie senden über die Entscheidung in dieser Aktion geleistet könnte zu reagieren. Sie erhalten keine zusätzlichen Dokumente aus dem Gericht im Zusammenhang mit dieser Entscheidung und in Übereinstimmung mit den Richtlinien des Gerichts, wird Ihre Datei innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Absendung dieses Schreibens zerstört werden.
Diese Publikation wird nach Artikel 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs 53s gemacht.
Mit freundlichen Grüßen.
Um den Ausschuss
Dr. Vincent Berger
Kanzler der Kammer



























